Andrea Stachel
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Beiträge von Andrea Stachel
Brauchen wir Studiengebühren?
0An der TU Graz, auf der es ausschließlich MINT – Studien (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) gibt, ist es unsinnig, die Studierendenzahl durch Studiengebühren zu dezimieren.
In den letzten Jahren haben alle Wissenschaftsminister_innen Österreichs darauf hingewiesen, dass es momentan zu wenige Absolvent_innen von MINT-Studien gibt und wie wichtig diese für unsere Gesellschaft sind. Allerdings wurden kaum Aktionen gesetzt, die Studierende dieser Studien unterstützen würden. Im Gegenteil: gestern veröffentlichte der aktuelle Wissenschaftsminister Töchterle ein Gutachten, nachdem ab dem Auslaufen der aktuellen, verfassungswidrigen Studiengebührenregelung Ende Februar 2012 die Universitäten Studiengebühren selbst einheben könnten. Als Alternative bietet er die Wiedereinführung von Studiengebühren für alle Studierenden in der Höhe von bis zu 500€ an.
An einer TU sollte auch der Rektor das Ziel haben, möglichst viele Studierende seiner Universität zu einem Abschluss zu verhelfen? Weit gefehlt! Denn prompt gab der Rektor der TU Graz, Harald Kainz, bekannt, dass er das Ergebnis des Gutachtens begrüße und Studiengebühren in der Höhe von 500€ – 1000€ für angemessen erachte.
Was bedeutet das aber für uns Studierende?
Wie man am Beispiel der Studiengebühreneinführung von 2001 durch Schwarz-Blau gesehen hat, führt eine solche zu drastischer Reduzierung der Studierendenzahlen (2001: -19,8%, was etwa 40.000 Studierende bedeutet). Darunter sind vor allem jene, die sich die zusätzliche finanzielle Belastung nicht leisten können. Unter ihnen finden sich viele angehende Techniker_innen, die in Österreich angeblich so gefragt sind, aufgrund von Studiengebühren ihre Ausbildung aber nicht abschließen können.
Besonders unter diesem Aspekt ist es gesellschaftlich untragbar, an einer Technischen Universität, wie aber auch an allen anderen, die Forderung für Studiengebühren zu stellen. Denn wir brauchen mehr Studierende, nicht weniger!
immer wenn der Oktober kommt…
0Bei 27° im Schatten und ungetrübten Sonnenschein glaubt man es kaum, und doch: die Tage werden wieder kürzer, die Blätter auf den Bäumen verfärben sich und die Vögel verziehen sich in den Süden. Der Herbst ist da, und mit dem Start ins neue Unijahr tauchen oft viele Fragen auf:
Bis wann kann ich noch um ein Stipendium ansuchen?
Bekomme ich auch in Zukunft noch Familienbeihilfe?
Welche Fächer muss ich in diesem Semester inskribieren?
Falls du Fragen hast kannst du dich gerne bei uns melden, wir werden dich bestmöglich unterstützen!
Einen guten Start ins neue Semester wünscht dir dein Team des VSStÖ an der TU Graz!
Die ÖH Wahl an der TU Graz – ein Erfolg für den VSStÖ!
0Danke liebe Leute für euer Vertrauen bei den ÖH Wahlen in den letzten drei Tagen!
Der VSStÖ an der TU Graz wurde durch eure Stimmen auf den vierten Platz in der Universitätsvertretung gehoben!
Wir werden uns auch in den nächsten 2 Jahren kompromisslos für eure Interessen an der TU Graz einsetzen und dafür sorgen, dass wir Studierenden jede mögliche Unterstützung bieten werden.
Nicht nur bundesweit konnte der VSStÖ dazugewinnen, sondern auch auf der TU Graz haben wir durch unsere Arbeit in den letzten 2 Jahren einen großen Erfolg zu feiern!
Danke für eure Unterstützung, wir freuen uns schon auf die nächsten 2 Jahre!
Frauen auf der Uni
0Gibt es ein schwarzes Loch für Frauen auf ihrem Weg von Promotion zur Habilitation?
Obwohl mehr als 50% der gesamten Studienanfänger_innen und auch mehr als 50% der Absolvent_innen weiblich sind, liegt der Anteil der Universitätsprofessor_innen nur bei 15%. Außerdem gab es bis jetzt erst drei Rektorinnen an der Spitze einer Universität.
In der letzten Ausgabe unserer Zeitung (Zeitlinks) berichteten wir übers FIT (Frauen in die Technik), ein Programm in dem Schülerinnen Einblicke in technische Studien sammeln können. Nun möchten wir euch einige andere Projekte vorstellen, die Frauen beim Studieren oder Arbeiten auf der Universität unterstützen.
Diese Projekte sind mehr als notwendig. Dabei ist ein Hauptproblem, das vor allem viele Frauen beim Übergang von der Promotion zur Habilitation ,,verloren“ gehen. Das liegt vermutlich bei vielen Studentinnen an der vorhandenen Doppelbelastung durch Studium und Familie bzw. Haushalt. Erfreulicherweise gibt es immer wieder neue Projekte, wie z.B. der von der TU erst vor kurzem realisierte Neubau des Haus des Kindes. Ab Herbst 2011 soll der ,,TU Nachwuchs“ in mehreren Kinderkrippen und -gruppen betreut werden. Dieses Projekt soll somit zur Entlastung der Eltern beitragen. Der VSSTÖ plant beispielsweise zwei Initiativen, die speziell Wissenschaftlerinnen unterstützen sollen: Erstens eine Stipendiumdatenbank, die einen einfachen Überblick über In-und Ausländische Stipendienmöglichkeiten bieten soll, und zweitens einen eigenen Fond zur Förderung von genderspezifische Forschungsarbeiten wie Chancengleichheit, Einkommensunterscheide etc.
Die oben genannten Projekte sind nur einige Beispiele aus einer Vielzahl an Projekten. Trotz dieser Bandbreite an verschiedenen Frauenförderungsinitiativen finden wir vom VSSTÖ, dass es notwendig ist sich aktiv für die Frauenförderung einzusetzen. Denn die moderne Diskriminierung von Frauen ist weniger sichtbar als noch vor 100 Jahren, allerdings deshalb umso gefährlicher. Trotz zahlreicher Gesetze zur rechtlichen Gleichstellung von Frau und Mann hinkt unsere Gesellschaft dem Ideal noch weit hinterher.
In einer idealen Welt wären keinerlei spezielle Frauenförderungsinitiativen notwendig, dann gäbe es nur noch ,,Menschenförderungsinitiativen“. Aber solange Frauen um ein Viertel weniger verdienen, jede 4. Frau in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt wird etc. , kämpfen wir mit vollster Überzeugung und ganz im Sinne unserer vier Grundwerte: Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität, um Auflösung der Diskrepanz zwischen Frau und Mann.
Warum in diesen Zeiten noch zum Maiaufmarsch der SPÖ gehen?
0Das werden sich in Graz viele Menschen gedacht haben, denn der Ansturm am Versammlungsort Künstlerhaus war endenwollend.
Der VSStÖ ist hat sich dennoch am Aufmarsch der Sozialdemokratie beteiligt, weil es dabei nicht nur um die Tagespolitik geht, sondern darum, für die eigenen Grundwerte auf die Straße zu gehen und sich für sie stark zu machen.
So marschierten wir unter dem Banner „Streichen bei den Reichen“, weil wir der Meinung sind, dass Budgetkonsulitierungen über Glückspielabgabe, Reichensteuer und Besteuerung von Vermögen eher den Grundwerten Gleichheit und Solidarität entsprechen als Einsparungen im Sozialbereich.
Der VSStÖ hat zusätzlich eine Aktion gegen das Bettelverbot und gegen das aktuelle Landesbudget veranstaltet. Unter dem Slogan „Betteln für das Sozialbudget“ haben wir die letzten Tage, in denen Betteln in der Steiermark noch erlaubt ist. genutzt um auf die Geschehnisse in der Landespolitik hinzuweisen.
Viele Vorbeimarschierenden sprachen sich sowohl für die Aktion als auch für unsere Anliegen aus und einige ließen sogar ein paar Münzen in unseren Bechern klingeln.
Das gesammelte Geld haben wir nach dem Aufmarsch unter den anwesenden Bettler_innen verteilt.
Studierende mit psychischen Problemen Die Psychologische Studentenberatung
0Bei Problemen mit der Wahl des Studiums oder der Bewältigung eines Studiums, aber auch beim Wunsch sich persönlich weiterzuentwickeln bietet die Psychologische Studentenberatung Graz Hilfestellung an.
Die Psychologischen Beratungsstellen für Studierende sind Service-Einrichtungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zur Unterstützung von Studierenden und StudieninteressentInnen.
Wenn du an einer Universität oder Fachhochschule studieren oder wenn du dich für ein Studium interessieren, kannst du dort Beratung und Betreuung kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym in Anspruch nehmen.
Hilfe bekommst unter vor allem wenn du
- Fragen zur Studienwahl hast
- in deiner Studienwahlentscheidung unsicher bist
- an Studienwechsel oder Studienabbruch denkst
- am Studienanfang mit Orientierungs- oder Umstellungsproblemen kämpfst
- deine Lerntechniken, dein Arbeitsverhalten oder dein Zeitmanagement verbessern möchtest
- Prüfungs-, Motivations- oder Konzentrationsprobleme hast
- persönliche Probleme, die dein Studium beeinträchtigen, bearbeiten willst
- Deine persönlichen, kommunikativen oder sozialen Kompetenzen weiter entwickeln möchtest.
Zugangsbeschränkungen
0Zugangsbeschränkungen im master
Die Universitäten haben es in Zukunft bei der Beschränkung von Master-Studien leichter, da sie nämlich “qualitative Zugangsvoraussetzungen” festlegen dürfen. Was genau das sein soll, ist (wohl bewusst) nicht definiert.
Die Universitäten können “Qualitätskriterien” festlegen, wie sie wollen: Notendurch-schnitt im Bachelor, Studiendauer, Aufnahmegespräch, IQ-Test, Aufnahmetest, etc.
Theoretisch dürfen sie dabei zwar keine Höchstzahlen festlegen, die Unis haben aber beispielsweise die Noten der Studierenden im Bachelor – und können damit ganz einfach feststellen, wie gut der Notendurchschnitt sein muss, damit z.B. genau 200 Studierende einen entsprechenden Master machen können.
Es gibt zwar die Einschränkung, dass für jeden Bachelor ein Master-Studium offen bleiben muss, was aber ganz einfach zu umgehen ist. So kann entweder ein Master-Studium angeboten werden, das für Studierende völlig uninteressant ist (z.B. nach einem Maschinenbau-Bachelor ein Master-Studium: “Dampflokomotiventechnik im 19. Jahrhundert”). Oder, es gibt einen schlechten Master für die breite Masse und einen gut ausgestatteten für die “Elite”. Die Möglichkeiten sind hier unbegrenzt, die Universitäten erfahrungsgemäß kreativ.
Zugangsbeschränkungen im doktorat/phd
Die Gesetzesnovelle erlaubt den Universitäten mehr oder weniger völlig freie Zugangsbeschränkungen im PhD. Nachdem spätestens 2010 alle Doktoratsstudien auf PhD-Studien umgestellt sein müssen, sind somit alle Doktoratsstudien von einer möglichen Beschränkung betroffen.
Hier gibt es auch keine Ausnahmen wie bei den Beschränkungen der Master-Studien. Kurz: Die Universitäten können machen, was sie wollen.
Wie realisitsch sind alle diese szenarien?
Bei den oben beschriebenen Szenarien handelt es sich leider nicht um völlig unrealistische Utopien. Die RektorInnenkonferenz fordert seit Jahren Zugangsbeschränkungen und ist ganz offen der Meinung, dass die Lösung für die finanziellen Probleme der Universitäten ein Weniger an Studierenden sein kann. Auch ohne gesetzliche Grundlage gab es in den letzten Jahren etliche (teils erfolgreiche) Versuche für Zugangsbeschränkungen.
Es ist also davon auszugehen, dass die Universitäten jede gesetzliche Möglichkeit nützen werden, um Zugangsbeschränkungen einzuführen.
Forderungen:
- Ausweitung der Universitätsbudgets auf zumindest 2% des BIP
- Restlose Streichung des Zugangsbeschränkungsparagraphen 124b
- Die aktive Förderung von Studierenden aus unteren sozialen Schichten um der sozialen Selektion im Bildungssystem nachhaltig aktiv zu wirken.
Krankenversicherung
0Entgegen allgemeinem Irrglauben bist du als Student/in nicht automatisch krankenversichert. Du hast jedoch mehrere Möglichkeiten dich (mit)versichern zu lassen.
Pflichtversicherung durch Beschäftigungsverhältnis
Wenn du dich in einem Beschäftigungsverhältnis befindest und dein monatliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 374,02 monatlich) liegt, bist du pflichtversichert. Grundsätzlich gilt, dass bei Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und freien Dienstverträgen das ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) zur Anwendung kommt. Bei Einkünften aus Werkverträgen (“neue Selbstständige”) und gewerblicher Tätigkeit gilt das GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz).
Antragstellung:
Dienstvertrag: Du bist automatisch versichert und musst daher keinen Antrag stellen.
Werkvertrag: Du musst dich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft anmelden (http://esv-sva.sozvers.at).
Versicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Als geringfügige_r Beschäftigte_r (€ 374,02 monatlich) mit Wohnsitz in Österreich hast du die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung (opting-in). Bei dieser Variante bist du gleichzeitig auch pensionsversichert und erwirbst anrechenbare Pensionszeiten. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung beträgt 52,78 Euro.
Antragstellung: Der Antrag ist an die Gebietskrankenkasse (GKK) zu stellen, in deren Sprengel dein Beschäftigungsort liegt.
Mitversicherung bei den Eltern
Grundsätzlich hast du bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Möglichkeit, dich bei deinen Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversichern zu lassen (ausgenommen von dieser Altersgrenze sind behinderte Studierende). Du musst dem Sozialversicherungsträger allerdings nachweisen, dass du dein Studium “ernsthaft und zielstrebig” betreibst (= 8 Wochenstunden po Studienjahr).
Antragstellung: Der Antrag ist an die GKK des oder der Versicherten zu stellen.
Mitversicherung bei dem_der Partner_in
Ist dein_e Ehepartner_in krankenversichert, besteht die Möglichkeit, dich bei diesem_dieser mitzuversichern. Das gilt für die Mitversicherung bei nichtverheirateten Partner_innen, wenn ihr nachweislich (laut Meldezettel) seit mindestens 10 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Diese Mitversicherung ist im Gegensatz zur Mitversicherung bei den Eltern an keine Altersgrenze gekoppelt! Jedoch ist ein Zusatzbeitrag zu entrichten, der 3,4 % der Beitragsgrundlage des oder der Versicherten beträgt. Eine Beitragsbefreiung ist bei Kindererziehung, Pflegearbeit oder bei besonderer sozialer Schutzwürdigkeit möglich.
Antragstellung: Der Antrag ist an die GKK des oder der Versicherten zu stellen.
Studentische Selbstversicherung
Die studentische Selbstversicherung kostet dich derzeit EUR 49,85/Monat (davon trägt bis 1.Juli 2011 das Wissenschaftsministerium die Hälfte der Kosten, ab dann ist der volle Betrag von dir zu tragen!!). Sie ist nicht an ein Höchstalter gebunden; es gelten aber folgende Voraussetzungen:
- Wer bereits ein Studium absolviert hat, kann diese Form der Selbstversicherung nicht beanspruchen, außer du betreibst ein weiterführendes Studium.
- Das jährliche Einkommen darf nicht höher sein als EUR 5.814.
- Das Studium darf maximal zweimal gewechselt worden sein, allerdings spätestens nach den ersten 2 Semestern einer Studienrichtung.
- Die Gesamtanspruchsdauer ergibt sich aus der Mindeststudiendauer plus 1 Semester pro Abschnitt und zusätzlichen 4 Semestern (meist 14 Semester insgesamt). An Akademien und Fachhochschulen ist es die Ausbildungszeit plus 2 weitere Ausbildungsjahre. Diese Semesterbeschränkung gilt aber nicht für BezieherInnen eines Studienabschlussstipendiums.
Antragstellung: Zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der GKK des Studienorts.
Freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Sollten für dich weder Mitversicherung noch studentische Selbstversicherung in Frage kommen, besteht die Option auf eine freiwillige Selbstversicherung (bei der GKK) – diese allerdings zu einem empfindlich höheren Preis.
Der Beitragssatz beträgt derzeit EUR 357,48. pro Monat. Dieser kann herabgesetzt werden, wenn es aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Versicherten gerechtfertigt erscheint. Daher musst du deine finanzielle Situation belegen. Hier wird vor allem dein Einkommen, aber auch die Unterhaltsleistung der Eltern zur Beurteilung herangezogen. Stelle mit dem Antrag auf freiwillige Krankenversicherung gleichzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage! Sonst wird jedenfalls zum Höchstsatz eingestuft. Der herabgesetzte Beitrag beträgt 83,40 Euro monatlich.
Antragstellung: Zu beantragen ist die Selbstversicherung bei der GKK des Studienorts.
Beihilfen für Auslandsaufenthalte
0Wenn du Studienbeihilfe beziehst, hast du während eines mindestens 3monatigen Auslandsaufenthalts, zusätzlich zu deiner Studienbeihilfe Anspruch auf ein Auslandsstipendium. Du musst dich dazu im zweiten Abschnitt deiner Studienrichtung bzw. wenn du keine Abschnitte hast im dritten Semester befinden. Die zusätzliche Beihilfe ist von den Lebenskosten in dem Land abhängig in das du gehst und beträgt zwischen € 148 (zB für Schweiz) und 472 Euro (zB für Japan) pro Monat.
Darüber hinaus wird mit der ersten erhöhten Rate ein Reisekostenzuschuss ausbezahlt – dieser ist von der Lage des Landes abhängig und wird einmalig ausbezahlt.
Mit dem Antrag, der spätestens drei Monate nach Beginn deines Auslandsstudiums einzubringen ist, muss die voraussichtliche Dauer angegeben werden, dein Studienprogramm und eine Bestätigung deiner Universität. Auch für dieses Stipendium musst du einen Leistungsnachweis über die im Ausland abgelegten Prüfungen erbringen.
Der mindestens zu leistende Studienerfolg ist von der Dauer des Aufenthalts abhängig und beträgt
5 Monate: 6 Wochenstunden
6-10 Monate: 12 Wochenstunden
11-12 Monate: 18 Wochenstunden
Wird der Studienerfolg im entsprechenden Land in ECTS (European Credit Transfer System) gemessen, so musst du einen Studienerfolg von 3 ECTS-Punkten pro Monat nachweisen.
Wird kein entsprechender Nachweis erbracht, ist die gesamte erhaltene Auslandsstudienbeihilfe zurückzuzahlen!
Wichtig: Während eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Mobilitätsprogramms (zB. Erasmus) kannst du auch ein Stipendium erhalten, wenn du kein/e StudienbeihilfenempfängerIn bist aber von deiner Heimathochschule im Rahmen eines Austauschprogrammes nominiert worden bist – in diesem Fall ist der Antrag beim zuständigen Erasmus-Referat zu stellen. Auch hier variieren die Beihilfen je nach Land, darüber hinaus müssen auch Leistungsnachweise erbracht werden.
Wenn du über ein Austauschprogramm (zB Erasmus) nominiert wurdest, bist du:
weiterhin an deiner Heimathochschule inskribiert, kannst also Prüfungen ablegen
jedenfalls von den Studiengebühren befreit und kannst einen Antrag auf Erlass stellen.
Wohnbeihilfe Steiermark
0Die Höhe der Wohnbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Je nach dem werden folgende Pauschalbeträge für Betriebskosten zur Berechnung herangezogen:
| Personen | Betriebskostenpauschale | Maximal anrechenbare Nutzfläche | Maximalhöhe Betriebskosten | Wohnbeihilfe |
| 1 | €1,56 | 50 m² | € 78,00 | € 104 |
| 2 | €1,56 | 70 m² | € 109,20 | € 119,80 |
| 3 | €1,56 | 80 m² | € 124,80 | € 136,20 |
| Je weitere Person | €1,56 | +10 m² | + € 15,60 | + € 16,40 |
Sofern der Hauptmietzins nicht niedriger ist, als die Wohnbeihilfe in der obigen Tabelle, beträgt ist die Wohnbeihilfe, für die maximale Nutzfläche für die dementsprechende Anzahl an Personen maximal die Wohnbeihilfe plus Betriebskostenzuschuss.
Der zumutbare Wohnungsaufwand den man selbst sozusagen bereitstellen muss, wird aufgrund des Einkommens aller lebenden Personen in der Wohnung bemessen. Bei Studierende, welche nicht im elterlichen Haushalt wohnen, bleibt das elterliche Einkommen unberücksichtigt und es wird pauschal ein zumutbarer Wohnungsaufwand = Selbstbehalt festgelegt. Der Selbsterhalt beträgt für eine Person 75 € und wird für jede weitere Person in diesem Haushalt um 25€ erhöht. Zu beachten ist, wenn Personen im Haushalt leben die nicht anspruchsberechtigt wären, werden vom Betrag von 32 € vorweg abgezogen.
Wichtig zu beachten: Wenn man Wohnbeihilfe bezieht ist man dazu verpflichtet, alle Änderungen bzgl. der Wohnungssituation (umziehen, anderes Einkommen, neue Mitbewohner) innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die Wohnungsbeihilfe wird bei einer Veränderung der Berechnungsgrundlage geändert. Achtung: Zu Unrecht bezogene Wohnbeihilfen sind zurückzuzahlen!


