Studiengebühren
Was heißt der Urteilsspruch über die Studiengebührenregelung eigentlich?
Aufgrund der Formulierung in der derzeitigen Studiengebührenregelung, die sich auf die Gliederung eines Studiums in Abschnitte bezieht, müssen die entsprechenden Paragraphen bis Februar 2012 neu formuliert werden (da die meisen Studien schon auf Bachelor / Master umgestellt sind und diese Struktur keine Abschnitte mehr vorsieht).
Wenn bis zur Frist keine neue Formulierung vorgelegt wird, werden die Paragraphen gestrichen, das würde bedeuten, dass inländische und gleichgestellte Studierende künftig keinerlei Studiengebühren mehr zu entrichten haben (also gleicher Zustand wie vor 2001, dh. Nur Drittstaatsangehörige müssen Studiengebühren zahlen). Wird also keine Reparatur der beanstandeten Paragraphen vorgenommen, sind die entsprechenden Paragraphen nicht mehr gültige Rechtslage, was wiederrum heißt, dass Studiengebühren endgültig Vergangenheit sind.
Wie sieht die Studiengebührenregelung derzeit aus?
Derzeit zahlen 15% aller Studierenden Studiengebühren.
Befreiungsgründe: du studierst in Mindeststudienzeit plus 2 Toleranzsemester
Gründe, warum das Studium oft länger dauert:
keine staatliche Unterstützung bekommen
arbeiten um sich das Studium finanzieren zu können
Betreuungspflichten
Durch diese Gründe kommt man oft in einen Teufelskreis: um studieren zu können muss man arbeiten, das führt dazu, dass man weniger Zeit hat um zu studieren, daher braucht man länger, das wiederum führt dazu, dass man die Beihilfen und Vergünstigungen verliert, was wiederum dazu führt, dass man mehr arbeiten muss …
Was hat die Einführung der Studiengebühren bewirkt?
Auswirkungen auf das Budget der Universitäten:
Nach Einführung der Studiengebühren wurde das Budget für die Universitäten von öffentlicher Hand um genau jenen Anteil gekürzt den die Studiengebühren einbrachten, die prekäre finanzielle Lage der Universitäten hat sich also dadurch kein Stück verbessert. Auch die Teilabschaffung der Studiengebühren hat den Universitäten keinen finanziellen Schaden zugefügt, da ihnen der Entfall komplett von staatlicher Seite erstattet wurde und auch noch weiterhin bis 2015 weiterhin wird. Durch die komplizierte Befreiungsregelung, die bei der Teilabschaffung getroffen wurde entsteht den Universitäten, Finanzämtern und anderen Einrichtungen allerdings sehr hoher Verwaltungsaufwand, der sich natürlich auch in hohen Kosten niederschlägt, alleine die Universitäten zahlen pro Jahr 1,5 Millionen allein für die Administration der Studienbeiträge.
Auswirkungen auf die Studierenden
Die Einführung der Studienbeiträge 2001/2002 bewirkte eine sinkende Studierendenzahl (-19,8%), da an die 40.000 Studierende ihr Studium abbrechen mussten, der umgekehrte Effekt war nach dem Erlass von Studienbeiträgen zu beobachten (+ 14,3%). Diverse Studien in Österreich und Deutschland haben gezeigt, dass die Einführung der Studiengebühren nicht die erhoffte Abschreckung von Bummelstudent_innen gebracht hat, sondern Studierende ohne staatliche Unterstützung, die aus niedrigeren sozialen Schichten stammen aus dem Studium gedrängt hat. Hierbei ist besonders zu betonen, dass Frauen von den erwähnten Phänomenen wesentlich stärker betroffen sind.
„Hinsichtlich des Zusammenhangs von Studienmotivation, Abbruchgrund und Erwerbssituation lassen sich folgende Kontrastgruppen herausarbeiten:
• Die eine Gruppe lässt sich so beschreiben: Mehr als 20 Stunden/Woche erwerbstätig, das Studium wurde eher „nebenbei” (aufgrund der knappen Zeitressourcen) betrieben aber mit Interesse. In dieser Gruppe wird der Studienbeitrag eher abgelehnt bzw. es wird angegeben, dass man sich den Studienbeitrag nicht habe leisten können. Ein Viertel von ihnen äußert einen definitiven Rückkehrwunsch an die Universität.
• ein anderer Abbruchgrund durch Studiengebühren hatte die Gruppe von Studierenden, die das Studium nur als „Überbrückung” begonnen hätten, dass sie gar nicht richtig studiert hätten und das Interesse am Studium verloren hätten und daher durch die Einführung der Studiengebühren ihr Studium endgültig beendeten.
In der Studie heißt es weiter:
„AbbrecherInnen aus unteren sozialen Schichten geben neben den Studienbeiträgen häufiger die Unvereinbarkeit des Studiums mit der Erwerbstätigkeit als Abbruchgrund an, außerdem die fehlende elterliche Unterstützung. Die generell höhere Erwerbstätigkeit unter Befragten unterer sozialer Schichten (und die geringere Finanzierung des Studiums durch elterliche Unterstützung) bewirkt eine geringere Studienaktivität. Hält man die Art der Finanzierung des Studiums konstant, hat die soziale Herkunft keine Wirkung auf die Studienaktivität. Die Bezieher von Studienbeihilfe sind am studienaktivsten.“
Auf die Erwerbsbeteiligung hat sich die Einführung der Studiengebühren so ausgewirkt, dass die bereits erwerbstätigen Studierenden ihre Erwerbstätigkeit ausgedehnt haben und im September 2001 25% der Studierenden eine Erwerbstätigkeit aufnahmen um für die Gebühren aufkommen zu können.
Was würde die Einführung neuer Studiengebühren für Effekte haben?
Im letzten Jahr kam eine Vielzahl an Belastungen auf uns Studierende zu:
Die Familienbeihilfe wurde drastisch gekürzt, der Zuschuss zur studentischen Selbstversicherung gestrichen und der Zuschuss seitens des Wissenschaftsministerium zu den Studierendenheimen wurde gestrichen, die Mietpreise steigen ab Herbst um bis zu 80 € im Monat.
Nur 18% der Studierenden erhalten ein Stipendium, mittlerweile arbeiten bereits 60% der Studierenden im Ausmaß von mehr als 20 Stunden die Woche um sich das Studium noch leisten zu können.
Das Hochschulbudget darf nicht auf dem Rücken der Studierenden saniert werden, sondern das Geld soll direkt dort abgeholt werden wo es die Menschen auch haben. Studierende sind nicht reich und wohlverdienend, sondern höchstens die Eltern, die über ein verbessertes Steuersystem und Vermögenssteuern mehr beitragen können, als es Studiengebühren je geleistet haben.
In einer echten sozial gerechten Gesellschaft darf niemand vom Bildungssystem ausgeschlossen werden – insbesondere nicht aufgrund eines finanziell schwächeren Hintergrunds.
